Das Bundesarbeitsgericht hat eine wichtige Entscheidung zur Arbeitszeitgestaltung gefällt. Keine Panik. Alles wird gut.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, sämtliche Arbeitszeiten der Beschäftigten zu erfassen (Beschluss vom 13.9.2022, 1 ABR 21/22). Das folgt aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz. Jetzt steht fest:
➡ Jeder Arbeitgeber hat ein System zur Erfassung der von ihren Arbeitnehmern geleisteten täglichen Arbeitszeit einzuführen, das Beginn und Ende sowie die Überstunden umfasst.
➡ Die Arbeitszeiterfassung kann, muss aber nicht zwingend elektronisch erfolgen. Vielmehr können auch – je nach Tätigkeit und Unternehmen – Aufzeichnungen in Papierform genügen.
➡ Zudem ist es ausdrücklich möglich, die Aufzeichnung der betreffenden Zeiten an die Arbeitnehmer zu delegieren.
➡ Es ist aber nicht ausreichend, den Arbeitnehmern einfach ein Arbeitszeiterfassungssystem zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Anweisung, eine zeitnahe Kontrolle und Aufbewahrung der Daten sind erforderlich.
➡ Die Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer sind zu erfassen, gesetzliche Ausnahmen sind aber möglich. Ob darunter auch die Ausnahme für Leitende Angestellte in § 18 I Nr. 1 ArbZG fällt, wurde nicht so ausdrücklich entschieden, dass hier von Rechtssicherheit gesprochen werden kann - so bleibt eine Klarstellung vom Gesetzgeber dringend notwendig.
➡ Vertrauensarbeitszeit, Arbeitszeitsouveränität - gerade bei außertariflichen Angestellten verbreitet - sind weiterhin möglich. Dabei können Self-Service-Lösungen mittels digitaler Zeiterfassung genutzt werden.
Wichtig:
Ein System zur verlässlichen Erfassung der geleisteten täglichen Arbeitszeit und der Überstunden muss nun in den Unternehmen eingeführt sein und den Anforderungen genügen.
Viele Unternehmen haben solche Lösungen zwar bereits ganz pragmatisch, z.T. mit den Sozialpartnern umgesetzt – richtig so. Es bleiben aber in der Praxis nach wie vor viele Fragen zur Ausgestaltung offen. Der Gesetzgeber ist nach wie vor dringend gefragt, endlich mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
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